Fordern und Fördern

Konzept der sonderpädagogischen Förderung an der Wilhelm-Conrad-Röntgen-Gesamtschule

Die sonderpädagogische Förderung an unserer Schule findet im gemeinsamen Unterricht statt, so wie dies im Brandenburgischen Schulgesetz und in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist. Zusätzlich zur allgemeinen Förderung, nach der alle Schülerinnen und Schüler von allen Lehrkräften gefördert werden, arbeitet an unserer Schule außerdem ein Team aus derzeit zwei Sonderpädagoginnen. Sie unterstützen nicht nur die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch individuelle Hilfestellungen, sondern sind auch Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen, Lernschwierigkeiten sowie chronischen Erkrankungen und deren Eltern. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der sonderpädagogischen Arbeit ist neben der Schüler- und Elternberatung die Unterstützung der Lehrkräfte vor Ort und die Unterstützung bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen und deren Umsetzung im Unterricht. Die sonderpädagogische Förderung erfolgt dabei sowohl im Klassen- bzw. Kursverband im gemeinsamen Unterricht, d.h. als zweite Lehrkraft im Raum, als auch in Einzel- oder Kleingruppen. Für die Einzel- und Kleingruppenförderung stehen zwei spezielle Förderräume zur Verfügung, wobei der eine Raum jedoch vorrangig für die Beratungsarbeit und der andere für den Unterricht genutzt werden können.

Bei der Förderung im gemeinsamen Unterricht unterstützen die Sonderpädagoginnen vorbeugend und pädagogisch auch Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, um ihnen bei Lernschwierigkeiten zu helfen und somit der Entstehung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs entgegenzuwirken. Ziel ist es, alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer persönlichen Fähigkeiten zu fördern und sie dabei zu unterstützen, ihre schulischen Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen. In den letzten Jahren haben wir an unserer Schule hauptsächlich Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderbedarfen in den Bereichen „Lernen“, „Sozial-emotionale Entwicklung“, „Sprache“, „Hören“ und „Autismus“ gefördert.