Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen,
neben den Gymnasien kann nur die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe die Durchgängigkeit von der 7. Klasse bis zum Abitur in einem Haus bieten.
Folgende Abschlüsse können an unserer Schule erworben werden:
- Erwerb des erweiterten Hauptschulabschlusses (erweiterte Berufsbildungsreife, EBR)
- Erwerb des Realschulabschlusses (Fachoberschulreife, FOR)
- Erwerb der Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ)
- Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) – nach Jahrgangsstufe 12
- Erwerb der allgemeinen Hochschulreife / Abitur – nach Jahrgangsstufe 13
Außer unseren eigenen Schülern setzen auch viele Schüler anderer Schulformen ihre schulische Ausbildung in der gymnasialen Oberstufe fort – mit steigender Tendenz. Eine starke Berufsorientierung ab der 7. Klasse soll ebenfalls die Berufswahl langfristig erleichtern, der Abschluss der Fachoberschulreife bietet eine gute Voraussetzung dafür.
Was können wir den neuen 7. Klassen bieten?
- Beratung der Eltern und Schüler in persönlichen Gesprächen vor Aufnahme in unserer Schule
- Leistungsdifferenzierter Unterricht in Englisch und Mathematik
- Wahl des Wahlpflichtfaches aus den Bereichen Fremdsprachen (Russisch und Französisch), Naturwissenschaften und Wirtschaft- Arbeit- Technik
- Integration von Schülern mit Lernschwierigkeiten
- Förderung von Schülern mit Lese- Rechtschreibschwäche (LRS) und Dyskalkulie (Rechenschwäche)
- jährliche Durchführung eines Methodentrainings und einer Projektwoche
- regelmäßig stattfindende Elternsprechstunden nach festem Plan
Informationen zu unserem Schulprofil finden Sie: >> hier.
Aufnahmeverfahren:
Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen (Eignung) der Schülerin oder des Schülers maßgebend. Die Eltern wählen durch einen Erstwunsch und einen Zweitwunsch je eine Schule, an der ihr Kind den gewünschten Bildungsgang belegen soll.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen für eine Schule deren Aufnahmekapazität, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. An Gesamtschulen erfolgt die Aufnahme zu einem Drittel für den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nach dem Vorrang der Eignung und zu zwei Dritteln insbesondere nach der Nähe zur Wohnung.